Vision
der Koalition gegen Brustkrebs
Keine
Frau muß mehr unnötig an Brustkrebs sterben Schritte,
die zu diesem Ergebnis führen: 1.
Primärprävention (Vorbeugung)
Bisher
sind keine Verfahren bzw. Verhaltensweisen bekannt, die sich eignen, die
Sterblichkeit in der gesamten Bevölkerung zu reduzieren. Auf diesem
Gebiet ist eine Intensivierung der Forschung dringend auch in Deutschland
erforderlich. Eine Voraussetzung für zielführende Forschung auf diesem
Gebiet ist eine flächendeckende vollständige Brustkrebsregistrierung
nach IARC-Standards. 2.
Sekundärprävention (Früherkennung)
Organisiertes
qualitätsgesichertes Mammographiescreening senkt die Sterblichkeit. Die
strikte Einhaltung der Europäischen Leitlinien sichert hierbei den
Nutzen, während die Risiken minimiert werden. Erfahrungen in anderen Ländern
(z.B. Großbritannien) zeigen, daß die Einführung eines qualitätsgesicherten
Früherkennungsprogramms auch zur Verbesserung der Versorgung
symptomatischer Frauen und von Frauen aus anderen Altersgruppen, die nicht
eingeladen werden, führt. Die Qualitätssicherung eines solchen Früherkennungsprogrammes
erfordert unbedingt das Vorhandensein einer vollständigen
Brustkrebsregistrierung in allen Regionen, in denen dieses Programm eingeführt
wird. 3.
Therapie Für
die Qualitätsüberprüfung der Behandlung ist ein flächendeckendes
Krebsregister (IARC-Standard) ebenfalls erforderlich. Multidisziplinarität
(enge Zusammenarbeit der beteiligten ärztlichen Disziplinen) wie auch
Multiprofessionalität (enge Zusammenarbeit auch mit den nichtärztlichen
beteiligten Berufen) werden nach Erfahrungen im europäischen Ausland
gefordert (Bildung von Behandlungsteams). Eine durchgehende Kette von der
Früherkennungsdiagnostik bis hin zur Nachsorge sind notwendig, um einen
optimalen Informationsfluß zu gewährleisten. Die umfassende Qualitätssicherung,
beginnend mit dem Mammographie-Screening bis hin zur Nachsorge, verbessert
die Behandlungsqualität (England) eher als alles andere bisher Versuchte. Ein
flächendeckendes Krebsregister nach IARC-Standard ist für die Sicherung
der Behandlungsqualität dringend erforderlich. Forderungen: 1.
Anwendung der Regeln der “evidence based medicine”
(evidenz-basiert= beweisgestützt) auf die medizinische Versorgung
von Brustkrebs, d.h. 2.
die drastische Einschränkung der kurativen (zur Abklärung
genutzte) Mammographie mit strenger Indikationsstellung (pro Jahr werden
in der Bundesrepublik derzeit 4-5 Millionen kurative Mammographien
erstellt mit völlig unzureichender Qualität für die Zwecke der Früherkennung).
Völlig ausreichend zur Abklärung von Symptomen (Knoten u.a.) wären 10%
(!) dieser Menge jährlich, also etwa 400.000 kurative Mammographien
(Kosten: ca. 40 Mio. DM) Die
so eingesparten 400 Mio. DM (!) müssen per Gesetz von der GKV für das
Brustkrebs-Screening nach Europäischen Leitlinien 3.
Die qualitätsgesicherte Einführung der Screening-Mammographie
nach dem Vorbild anderer Europäischer Länder (Schweden, Großbritannien,
Niederlande). Eine sofortige flächendeckende Einführung der Früherkennungsmammographie
hat zur Voraussetzung: Ausbildungskapazitäten schaffen, Erfahrung der
anderen europäischen Länder in der Screening-Organisation nutzen,
flächendeckende Brustkrebsregistrierung, Qualitätsmonitoring
entsprechend den europäischen Leitlinien [dafür haben die anderen Länder
Referenzzentren eingerichtet, die wiederum verbunden sind im EUREF
Netzwerk- die Bundesrepubliik sollte sich hier anschließen]. 4.
Flächendeckendes
Qualitätsmonitoring entsprechend den Europäischen Leitlinien , das die
multi- und interdisziplinäre
Zusammenarbeit aller im Screeing Beteiligten organisisert, dokumentiert
und rückmeldet, um optimale Transparenz
der erreichten Qualität für uns Frauen zu garantieren. 5.
Flächendeckender Aufbau der Brustkrebsregistrierung (IARC-Standard)
als Basis für die Intensivierung der epidemiologischen und klinischen
Forschung sowie als notwendige Grundlage der Qualitätssicherung im
Bereich der Brustkrebs-früherkennung und Therapie. 6.
Unterstützung von klinischen Studien mit großen
Teilnehmerzahlen, um eine schnellere Umsetzung von theoretischen
Erkenntnissen in die klinische Versorgung zu fördern (Verzicht auf vorzeitige
Einführung neuer Therapieverfahren außerhalb von Studien ehe sie
ausreichend evaluiert sind. Dadurch würden Frauen gefährdet und
Ressourcen verbraucht, die für die allgemeine Durchsetzung erprobter
Verfahren benötigt werden). 7.
Flächendeckendes Angebot der evidenz-basierten Präventions-, Früherkennungs-
und Therapiemöglichkeiten - so dass diese allen Frauen, unabhängig
von ihrer sozialen Situation oder ihrem Bildungsstatus zur Verfügung
stehen - sowie die strenge Kontrolle ihrer Einhaltung. Diese Punkte sind sofort mit der Unterstützung der anderen europäischen Länder zu realisieren und dürfen nicht länger der Willkür der Selbstverwaltung überlassen bleiben. Die jetzt diskutierten „Qualitätssicherungsmaßnahmen in der kurativen Mammographie“ können kein Ersatz oder Grundlage eines Screenings sein- , denn zur Senkung der Brustkrebssterblichkeit sind diese Maßnahmen ungeeignet. Im Gegenteil: wir fordern von der GKV, dass sie die Mittel (rd. 400 Mio. DM), die durch drastische Einschränkung der Anzahl der kurativen Mammographien von jetzt 4-5 Mio. auf 400.000 jährlich eingespart werden können, zum Aufbau des kontrollierten Mammographie-Screenings verwendet. Für diese Mittelumschichtung brauchen wir ein Screening-Gesetz, das das Mammographieren von gesunden Frauen außerhalb des kontrollierten Screenings untersagt. Wir
haben Anspruch auf ein Mammographie-Screening nach europäischen
Leitlinien mit nachgewiesener Qualität- andernfalls kommen Frauen in
Deutschland nicht mehr zum Mammographieren! Wir fordern die zügige
Umsetzung der genannten Punkte und eine direkte Beteiligung an den
anstehenden Entscheidungen. Wir
werden in diesen Bemühungen nicht nachlassen.
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