Vision der Koalition gegen Brustkrebs

 

 

Keine Frau muß mehr unnötig an Brustkrebs sterben

 

Schritte, die zu diesem Ergebnis führen:

1.            Primärprävention (Vorbeugung)

Bisher sind keine Verfahren bzw. Verhaltensweisen bekannt, die sich eignen, die Sterblichkeit in der gesamten Bevölkerung zu reduzieren. Auf diesem Gebiet ist eine Intensivierung der Forschung dringend auch in Deutschland erforderlich. Eine Voraussetzung für zielführende Forschung auf diesem Gebiet ist eine flächendeckende vollständige Brustkrebsregistrierung nach IARC-Standards.

 

2.            Sekundärprävention (Früherkennung)

Organisiertes qualitätsgesichertes Mammographiescreening senkt die Sterblichkeit. Die strikte Einhaltung der Europäischen Leitlinien sichert hierbei den Nutzen, während die Risiken minimiert werden. Erfahrungen in anderen Ländern (z.B. Großbritannien) zeigen, daß die Einführung eines qualitätsgesicherten Früherkennungsprogramms auch zur Verbesserung der Versorgung symptomatischer Frauen und von Frauen aus anderen Altersgruppen, die nicht eingeladen werden, führt. Die Qualitätssicherung eines solchen Früherkennungsprogrammes erfordert unbedingt das Vorhandensein einer vollständigen Brustkrebsregistrierung in allen Regionen, in denen dieses Programm eingeführt wird.

 

3.                 Therapie

Für die Qualitätsüberprüfung der Behandlung ist ein flächendeckendes Krebsregister (IARC-Standard) ebenfalls erforderlich. Multidisziplinarität (enge Zusammenarbeit der beteiligten ärztlichen Disziplinen) wie auch Multiprofessionalität (enge Zusammenarbeit auch mit den nichtärztlichen beteiligten Berufen) werden nach Erfahrungen im europäischen Ausland gefordert (Bildung von Behandlungsteams). Eine durchgehende Kette von der Früherkennungsdiagnostik bis hin zur Nachsorge sind notwendig, um einen optimalen Informationsfluß zu gewährleisten. Die umfassende Qualitätssicherung, beginnend mit dem Mammographie-Screening bis hin zur Nachsorge, verbessert die Behandlungsqualität (England) eher als alles andere bisher Versuchte.

Ein flächendeckendes Krebsregister nach IARC-Standard ist für die Sicherung der Behandlungsqualität dringend erforderlich.

 

Forderungen:

 

1.      Anwendung der Regeln der “evidence based medicine” (evidenz-basiert= beweisgestützt) auf die medizinische Versorgung von Brustkrebs, d.h.

2.      die drastische Einschränkung der kurativen (zur Abklärung genutzte) Mammographie mit strenger Indikationsstellung (pro Jahr werden in der Bundesrepublik derzeit 4-5 Millionen kurative Mammographien erstellt mit völlig unzureichender Qualität für die Zwecke der Früherkennung). Völlig ausreichend zur Abklärung von Symptomen (Knoten u.a.) wären 10% (!) dieser Menge jährlich, also etwa 400.000 kurative Mammographien (Kosten: ca. 40 Mio. DM)

Die so eingesparten 400 Mio. DM (!) müssen per Gesetz von der GKV für das Brustkrebs-Screening nach Europäischen Leitlinien

 

3.      Die qualitätsgesicherte Einführung der Screening-Mammographie nach dem Vorbild anderer Europäischer Länder (Schweden, Großbritannien, Niederlande). Eine sofortige flächendeckende Einführung der Früherkennungsmammographie hat zur Voraussetzung: Ausbildungskapazitäten schaffen, Erfahrung der anderen europäischen Länder in der Screening-Organisation nutzen,  flächendeckende Brustkrebsregistrierung, Qualitätsmonitoring entsprechend den europäischen Leitlinien [dafür haben die anderen Länder Referenzzentren eingerichtet, die wiederum verbunden sind im EUREF Netzwerk- die Bundesrepubliik sollte sich hier anschließen].

4.      Flächendeckendes Qualitätsmonitoring entsprechend den Europäischen Leitlinien , das die multi- und interdisziplinäre Zusammenarbeit aller im Screeing Beteiligten organisisert, dokumentiert und rückmeldet, um optimale Transparenz  der erreichten Qualität für uns Frauen zu garantieren.

5.      Flächendeckender Aufbau der Brustkrebsregistrierung (IARC-Standard) als Basis für die Intensivierung der epidemiologischen und klinischen Forschung sowie als notwendige Grundlage der Qualitätssicherung im Bereich der Brustkrebs-früherkennung und Therapie.

6.      Unterstützung von klinischen Studien mit großen Teilnehmerzahlen, um eine schnellere Umsetzung von theoretischen Erkenntnissen in die klinische Versorgung zu fördern (Verzicht auf vorzeitige Einführung neuer Therapieverfahren außerhalb von Studien ehe sie ausreichend evaluiert sind. Dadurch würden Frauen gefährdet und Ressourcen verbraucht, die für die allgemeine Durchsetzung erprobter Verfahren benötigt werden).

7.      Flächendeckendes Angebot der evidenz-basierten Präventions-, Früherkennungs- und Therapiemöglichkeiten - so dass diese allen Frauen, unabhängig von ihrer sozialen Situation oder ihrem Bildungsstatus zur Verfügung stehen - sowie die strenge Kontrolle ihrer Einhaltung.

 

 

Diese Punkte sind sofort mit der Unterstützung der anderen europäischen Länder zu realisieren und dürfen nicht länger der Willkür der Selbstverwaltung überlassen bleiben. Die jetzt diskutierten  „Qualitätssicherungsmaßnahmen in der kurativen Mammographie“ können kein Ersatz oder Grundlage eines Screenings sein- , denn zur  Senkung der Brustkrebssterblichkeit sind diese Maßnahmen ungeeignet. Im Gegenteil: wir fordern von der GKV, dass sie die Mittel (rd. 400 Mio. DM), die durch drastische Einschränkung der Anzahl der kurativen Mammographien von jetzt 4-5 Mio. auf 400.000  jährlich eingespart werden können, zum Aufbau des kontrollierten Mammographie-Screenings verwendet. Für diese Mittelumschichtung brauchen  wir ein Screening-Gesetz, das das Mammographieren von gesunden Frauen außerhalb des kontrollierten Screenings untersagt.

Wir haben Anspruch auf ein Mammographie-Screening nach europäischen Leitlinien mit nachgewiesener Qualität- andernfalls kommen Frauen in Deutschland nicht mehr zum Mammographieren! Wir fordern die zügige Umsetzung der genannten Punkte und eine direkte Beteiligung an den anstehenden Entscheidungen.

 

Wir werden in diesen Bemühungen nicht nachlassen.